Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023

§ 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen dem Besteller/Auftraggeber und Anke Gocke /Auftragnehmerin über die Dienstleistung von Triquetra Healings, Triquetra Art und Kursangeboten soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Waren und sonstige Leistungen im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Einkaufs­bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Auftragnehmer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit der Anmeldung/Buchung erklärt jede/r Teilnehmer/in, dass diese akzeptiert und zur Kenntnis genommen wurden.

§ 2 Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, die sich aus der Kurs- oder Produktbeschreibung ergibt, nicht der Erfolg. Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

Mündliche Erklärungen und Auskünfte sind unverbindlich. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Anke Gocke behält sich vor, Änderungen der Kurs- oder Produktbeschreibungen aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird.

Sollte es zu Änderungen der Zeiten und des Ortes einer gebuchten Veranstaltung kommen, so besteht das Recht ab dem Zeitpunkt der Information innerhalb von 5 Tagen die Kursteilnahme schriftlich zu widerrufen, wenn dies im Fall einer Raumverlegung zu mehr als 25 km Fahrstreckendifferenz führt. Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird dann im Rahmen des Widerrufsrechts zurückerstattet.

§ 3 Angebot

Die Angebote werden nach bestem Wissen erstellt, Anke Gocke haftet nicht für die Richtigkeit dieser Angaben.

Zum Angebot zugehörige Zeit-, Raum und Inhaltsangaben sind nur als Nährungswerte zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

§ 4 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Kursen und Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Der/Die Tierhalter/in haftet für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind.

Mit der Anmeldung erklärt jede/r Teilnehmer/in, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. Anke Gocke ist gegenüber den TeilnehmerInnen im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Kursteilnehmer/innen sind für Garderobe und Wertsachen selbst verantwortlich, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht durch Anke Gocke grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Mit der Anmeldung stimmen Teilnehmer/innen zu, dass Bilder, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen. Diese können von Anke Gocke zu eigenen Werbezwecken räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden. Wer das nicht möchte, kann während eines Kurses darauf hinweisen, damit nicht einverstanden zu sein.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

Anke Gocke hält sich an die in ihren Angeboten aufgeführten Preise einen Monat ab Datum der Angebotserstellung.

Sämtliche Ansprüche von Anke Gocke sind vor der Dienstleistung per Vorkassen oder bei Entgegenahme der Dienstleistung fällig, je nachdem, ob eine Rechnung verschickt wird oder die Gebühr im Termin selbst erhoben wird.

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer oder Druckfehler sind vorbehalten und nicht preisbindend. Nichtgefallen der Dienstleistung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung führen.

Ein/e Kursteilnehmer/in kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen.  Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Auftragnehmerin. Im Falle des Rücktrittes kann die Auftragnehmerin Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

  • Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr.
  • Ab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 75% der  Teilnahmegebühr.
    Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann auch ein Ersatzteilnehmer benannt werden, wenn die Voraussetzungen zur Kursteilnahme erfüllt sind.
  • Ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr.
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Eine Soul Touch Tag Buchung kann vor Beginn der Leistung abgesagt/storniert werden, eine Stornierung hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen.  Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Auftragnehmerin. Im Falle der Terminabsage kann die Auftragnehmerin Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

  • Ab 24 Stunden vor dem Soul Touch Tag: 150 Euro
  • Ab 6 Stunden vor Sessionbeginn: 297 Euro
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Eine Triquetra Healing Einzelsession Buchung kann vor Beginn der Leistung storniert oder verschoben werden, eine Stornierung hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen.  Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Auftragnehmerin. Im Falle einer Absage einer gebuchten Triquetra Healing Session kann die Auftragnehmerin Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

  • Ab 24 Stunden vor Sessionbeginn: 75 Euro
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 6 Lieferzeit

Sofern ein Leistungstermin schriftlich festgelegt wurde, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen und Ware zum vereinbarten Termin zu liefern, soweit nicht widrige Umstände dagegensprechen, ansonsten bleiben Leistungs- und Lieferfristen unverbindlich.

Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse beeinflussen nicht die Dienstleistung, auch wenn ein Leistungstermin fest vereinbart und dadurch überschritten wird.

Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungszeitraums setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

Die Auftragnehmerin ist zu Teilleistungen berechtigt.

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die Dienstleistung vereinbart ist.

Verzögert sich die Dienstleistung ohne das Verschulden der Auftragnehmerin, geht die Gefahr der nur teilweisen Dienstleistung auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

Bei allen Dienstleistungen der Auftragnehmerin handelt es sich um individuelle Angebote, die jedoch keine Gewährleistungsrechte auslösen.

Beanstandungen, unvollständige oder qualitativ unzureichende Dienstleistungen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen.

Garantieleistungen der Auftragnehmerin für einen wie auch immer gearteten Erfolg sind ausgeschlossen, sofern in der Auftragsbestätigung/im Vertrag nichts anderes vereinbart wird.

§ 9 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

§ 10 Urheberrecht

Die Auftragnehmerin versichert, dass ihre Dienstleistungen frei von Rechten Dritter sind. Sie versichert darüber hinaus, dass alle Dienstleistungen die eigene Arbeit repräsentiert.

Alle Rechte an den Schulunterlagen liegen bei der Auftragnehmerin. Sämtliche Skripte werden dem/der Auftraggeber/in zur privaten Verwendung überlassen, d.h. er darf sie weder vervielfältigen, veröffentlichen oder professionell weiterveräußern.

Bei jeder Nutzung oder Verwertung von Kursinhalten der Auftragnehmerin ist diese zu unterrichten. Für jede Nutzung oder Verwertung von Werken hat die Auftragnehmerin Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheber­gesetz)

§ 11 Sonstiges

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für das Auftragsverhältnis die gesetzlichen Vorschriften.

Die Auftragnehmerin ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten.

Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorliegende Schriftformklausel.

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht und rechtlich zulässig ist. Dasselbe gilt im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.